Stellungnahme der Freien Wähler Weinstadt zum Ausgang der Landtagswahl in Baden-Württemberg

Eine klare Mehrheit der Wählerinnen und Wähler im Südwesten haben bei der Landtags­wahl am 27.03 für einen Regierungswechsel in Baden-Württemberg votiert. An die Stelle einer schwarz-gelben wird nun aller Voraussicht nach eine grün-rote Landesregierung treten.

Nach Aussagen von GRÜNEN und SPD soll der Regierungs­wechsel zugleich einen Politikwechsel bedeuten. Aus Sicht der Freien Wähler Weinstadt wäre es sehr zu begrüßen, wenn dieser Politikwechsel auch bedeutet, dass das Land künftig für eine bessere Finanzausstattung der Kommunen sorgen und in stärkerem Maße als bislang die Kosten für jene Leistungen übernehmen würde, die die Städte und Gemeinden aufgrund von politischen Entscheidungen des Landes als kommunale Pflichtaufgaben zu erledigen haben. Die Freien Wähler würden sich wünschen, dass zum Beispiel zu dem angestrebten Politikwechsel auch gehört, dass das Land sich stärker an den Kosten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren in Einrichtungen der Kommunen oder freier Träger beteiligt – immerhin ist es der Wille auch des Landes, dass die Kommunen ab 2013 eine solche Betreuung für mindestens 35% aller Kinder unter drei Jahre anbietet. Dies wäre gerade für Weinstadt angesichts der Lage der städtischen Finanzen unbedingt notwendig.

Vor allem jedoch muss Politikwechsel aus Sicht der Freien Wähler auch heißen, dass künftig immer und überall der Grundsatz gilt, dass derjenige, der die Kommunen zu Leistungen für ihre Bürger gesetzlich verpflichtet, auch derjenige ist, der den Kommunen diese Leistungen bezahlt. Die SPD Baden-Württemberg etwa hat in ihrem Wahlprogramm das Ziel aufgenommen, in den Kindergärten schrittweise die Elternbeiträge abzuschaffen. Ein beitragsfreier Kindergarten kann jedoch nicht bedeuten, dass das Land dies beschließt und dann die Träger, d.h. vor allem die Kommunen, die finanziellen Mehrbelastungen aufgrund dieser Entscheidung zu tragen hat. Politikwechsel kann nur heißen, dass bei einer Entscheidung des Landes für die Abschaffung von Kindergartengebühren das Land auch die Kosten übernimmt, die den Kommunen bei dem Betrieb der Kindergärten durch diese Entscheidung zusätzlich übernehmen.

 

 

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