Lärmaktionsplan

Der Lärmaktionsplan in der aktuellen Form wurde durch eine Mehrheit der Stimmen aus Freien Wählern, CDU und einer Stimme der SPD abgelehnt.

Etliche Bürgerinnen und Bürger werden sich nun fragen, wie man einen lange geplanten Lärmaktionsplan in der entscheidenden Sitzung plötzlich ablehnen kann (wobei die Meinung der Freien Wähler zu diesem Thema nicht neu ist). Zumal der Lärmaktionsplan ja zum Schutze der Bürgerinnen und Bürger aufgestellt werden soll.

Wie bei allen Grundsatzentscheidungen spielen viele Faktoren eine Rolle. Die Freien Wähler Weinstadt sind (obwohl dies bei einem Abstimmungsverhalten von 5 Nein-Stimmen und meiner Enthaltung durchaus den Anschein haben kann) nicht grundsätzlich gegen einen Lärmaktionsplan.

Jedoch konnte aufgrund folgender Punkte nicht zugestimmt werden:

In dem Lärmaktionsplan werden sowohl vorrangige Lärmbrennpunkte als auch nachrangige Lärmschwerpunkte behandelt. Von den Freien Wählern wurde sowohl in der Vorberatung als auch in der entscheidenden Sitzung beantragt, einzeln über diese Punkte abzustimmen. Trotz einiger Vorbehalte wäre bei einer getrennten Abstimmung eine mehrheitliche Zustimmung für den Bereich der vorrangigen Lärmbrennpunkte abzusehen gewesen. Eine getrennte Abstimmung wurde jedoch seitens des Vorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Oswald abgelehnt, da dies zu einer erneuten Auslegung des Lärmaktionsplans geführt hätte.

Bei den nachrangigen Lärmschwerpunkten hätte eine Geschwindigkeitsreduzierung lediglich in den Nachtstunden zwischen 22:00 Uhr und 06:00 Uhr Aussicht auf Umsetzung gehabt. Wir sind der Meinung, dass die Anzahl der Autos, die Nachts durch die Durchgangsstraßen von Endersbach, Großheppach und Schnait fahren, zu gering ist, um eine Reduzierung der Geschwindigkeit zu begründen. Wir sind der Ansicht, dass gerade in den Nachtstunden vorrangig einzelne Raser ursächlich für den störenden Lärm sind. Aber gerade diese Raser werden sich weder bei einem vorgeschriebenen Tempo von 50 Km/h noch bei einer reduzierten Geschwindigkeit von 30 Km/h an die jeweilige Geschwindigkeitsbegrenzung halten. Bei einer Umsetzung von 30 Km/h in den Nachtstunden hätte an jeder Straßeneinmündung ein Schilderbaum mit den Informationen „30“ + „Lärmschutz“ + „22 – 6h“ angebracht werden müssen. Diese Maßnahme steht aus unserer Sicht in keinem Verhältnis. Eine tatsächliche Verbesserung (sowohl bei Tag als auch bei Nacht) könnte viel mehr durch geeignete Parkregelungen (welche einen fließenden Verkehr zulassen), durch die Reparatur von abgesenkten und defekten Straßenschächten, Ausbesserung von Schlaglöchern und Entfernung von Pflastersteinen erreicht werden.

Bei den drei im Lärmaktionsplan festgelegten vorrangigen Lärmbrennpunkten hat die Stadt Weinstadt lediglich auf den dritten Punkt (Ortsdurchfahrt Beutelsbach – Stuttgarter Straße/Schurwaldstraße) direkten Einfluss. Aufgrund der hohen Belastung wäre hier eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Km/h (rund um die Uhr) in Aussicht gewesen. Grundsätzlich sind wir der Ansicht, dass in diesem Bereich eine Umsetzung dieser Maßnahme sinnvoll ist. Jedoch blieben viele bereits in den Vorberatungen gestellte Fragen entweder un- bzw. nicht ausreichend beantwortet. Unter anderem stellt sich die Frage, ob der Rückstau aus Richtung Endersbach (Mittelanschluss/Kreisverkehr Bildungszentrum) zu Stoßzeiten noch länger als bereits aktuell ausfallen würde, ob die Buslinie 206 durch die reduzierte Geschwindigkeit dermaßen Zeit verliert, dass eine Bushaltestelle Stettener Straße selbst durch eine ca. 50.000 EUR teure Busbeschleunigungsspur nicht gehalten werden kann, dass durch Ausweichverkehr über die Ulrichstraße/Poststraße hier die Anwohner zusätzlich belastet werden (als Abhilfe wäre hier eine weitere Zone 30 zu prüfen gewesen) und ob durch die höhere Verweildauer auf der Straße die Luftverunreinigung nicht zunehmen würde.

Wenn es – wie von den Freien Wählern angesprochen – möglich gewesen wäre, eine Zone 30 im Bereich der Stuttgarter Straße/Schurwaldstraße für einen überschaubaren Zeitrahmen testweise einzurichten um anschließend diese Erfahrungen in die Entscheidung einfließen zu lassen, wäre diese gegebenenfalls anders ausgefallen. Ein großes Problem besteht nämlich darin, dass nach einer Verabschiedung des Lärmaktionsplans die Stadtverwaltung nicht mehr Herr des Verfahrens ist und eine Rücknahme des 30er Tempos anschließend nicht mehr so einfach möglich ist.

Das Thema ist natürlich auch durch diese Ablehnung noch nicht vom Tisch und muss nochmals aufgearbeitet und zumindest in Teilen neu beschlossen werden. Vielleicht ist es ja trotz rechtlicher Bedenken möglich, eine Zone 30 in Beutelsbach testweise einzurichten. Zumindest wäre es hilfreich, auf die vielen Fragen vor einer erneuten Entscheidung entsprechende Antworten zu bekommen.

Michael Scharmann – Stadtrat für die Freien Wähler Weinstadt e.V.

 


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